Informationen zum Standbau

Hier finden Sie organisatorische Informationen rund um den Standbau zu folgenden Themen :
(
Bitte beachten Sie auch  unsere BGB für die Fachausstellung 2025)

  • Genehmigung Standpläne
  • Standgestaltung
  • Standauf- und Abbau/Standhöhen in den einzelnen Räumen
  • Standreinigung
  • Mobiliar
  • Messebaufirmen

Genehmigung Standpläne

Zusendung der Standbaupläne von Ständen mit Sonderkonstruktionen und Traversenkonstruktionen zur Überprüfung durch WCCB (nicht erforderlich für Systembaustände!) bitte mit dem Betreff: "Standbaupläne FA 2025" bitte an: AFCEA@worldccbonn.com  (cc an Fachausstellung@AFCEA.de).

(Nicht erforderlich für Systembaustände!)

Standgestaltung

Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen.

Alle Stände müssen mit einer mind. 2,50 m hohen Wand zu den angrenzenden Ständen versehen sein. Ausnahmen nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung. Gemeinsamer Wandbau mit den Nachbarständen ist möglich.

Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten.

Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten.

Alle Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein.

Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: z.B. tesafix Nr. 4964) befestigt werden.

Beim Aufbau des Messestandes sind die geltenden Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.

Installierte ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel bedürfen einer gültigen DGUV V3 Prüfung. Traversensysteme und elektrisch leitfähige Bauteile, an denen elektrische Geräte oder elektrische Leitungen montiert werden, müssen mit einem Potentialausgleich versehen werden.

Der gebuchte Stromanschluss befindet sich zu Beginn des Aufbaus an der Standgrenze. Für die Verlegung des Anschlusses auf dem Stand ist der Standbauer verantwortlich, da die Anschlüsse vor dem Aufbau durch den Hallenbetreiber verlegt werden. Unterverteiler müssen aufgrund der individuellen Anforderungen des Standes durch den Standbauer installiert werden. Auch hier muss eine gültige DGUV V3 Prüfung vorgelegt werden.

Messestände einschließlich Aufbauten, Ausstattungen und Exponate sowie Werbeträger sind standsicher zu errichten. Für die Standsicherheit ist der Aussteller verantwortlich und ggf. nachweispflichtig. Abstützungen gegen Nachbarstände oder bestehende Bauten sind nicht zulässig.

Für am Ständer aufgehängte Dekorationsgegenstände beachten Sie bitte die DGUV Information 215-313 „Lasten über Personen“. Es sind geeignete, der Belastung entsprechende Aufhängungen zu wählen. Seilklemmen sind hier nicht zulässig.

ACHTUNG: Abhängungen von der Gebäudedecke sind nicht möglich!

Das Brandverhalten aller verwendeten Standbau- und Dekorationsmaterialien muss mindestens der DIN 4102 B1 entsprechen. Das heißt, sie müssen schwer entflammbar sein und dürfen im Brandfall nicht tropfen oder giftige Gase freisetzen.

Während der Aufbauphase werden zusätzlich stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Bescheinigungen zur Einsichtnahme am Stand bereitliegen.

Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, vor Ort zu beanstanden und die Öffnung des Messestandes zu verweigern.

Bitte beachten Sie während der Auf- und Abbauphase:

  • Die Durchgänge von der New Yorker Halle sind keine Lagerflächen und müssen jederzeit freigehalten werden.
  • Das Anlehnen von Baumaterialien an die Wände ist strengstens untersagt.

Zusätzliches Mobiliar ist ausschließlich über Standbauer zu buchen.

Der Aussteller verpflichtet sich zudem, die Auflagen des World Conference Centers Bonn aus den

  • Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen (Anlage A)
  • Sicherheitsbestimmungen für Ausstellungen (Anlage B) und der
  • Hausordnung des World Conference Centers Bonn (Anlage C)

 

Standauf- und Abbau - Standhöhen

Standaufbau:

Samstag, 24.05.2025  8.00–22.00 Uhr
Sonntag, 25.05.2025  8:00–23:00 Uhr
Montag, 26.05.2025  8:00–23:00 Uhr

Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 26.05.2025 15:00 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Standpositionen sind dann vermessen und gekennzeichnet.

Standhöhen auf den Ausstellungsflächen

FOYER EINGANGSBEREICH

4,00 m

FOYER EINGANGSBEREICH - unmittelbar vor SAAL WIEN

3,00 m

FOYER GALERIE

3,00 m

SAAL WIEN

3,00 m

SAAL NEW YORK/GENF

3,00 m

RHEINEBENE

3,00 m,

SAAL BANGKOK

3,00 m

Standabbau

Mittwoch 28.05.2025, 17:00–24:00 Uhr
Donnerstag, 29.05.2025, 08:00–15:00 Uhr

Wie weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Standabbau am Mittwoch den 28.05.2025 nicht vor dem offiziellen Ausstellungsschluss um 17:00 Uhr erfolgen darf. Werden Stände vor diesem Zeitpunkt abgebaut, werden Konventionalstrafen gem. der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen fällig.

Ein verspäteter Standabbau kann zu Regressansprüchen von seiten des WCCB führen, welche von AFCEA Bonn an die Aussteller weitergegeben werden..

Die abgebauten Stände sind besenrein zu verlassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass verschmutzt hinterlassene Stände  dokumentiert werden und die Nachreinigung den ausstellenden Firmen in Rechnung gestellt wird.


Standreinigung vor der Fachausstellung

Die Gebühren für die Standreinigung sind in den Standgebühren enthalten.
Die Ausstellungsräume werden jeweils an den beiden Ausstellungstagen vor Eröffnung gereinigt. Auch die Stände werden jeweils vor dem 1. und 2. Ausstellungstag gereinigt. 
Falls Ihr Stand am 1. und 2. Ausstellungstag nicht zufriedenstellend gereinigt ist, ist dies bis spätestens 08.30 h an das Ausstellungsbüro/Leiter Fachausstellung zu melden, damit umgehend eine Nachreinigung vorgenommen werden kann.
Falls die Stände nicht gereinigt werden sollen, ist dies durch ein Trassierband und ein entsprechendes Schild am Standeingang eindeutig kenntlich zu machen.

Zusätzliches Mobiliar

Zusätzliches Mobiliar ist ausschließlich über Standbauer zu buchen. Eine Buchung über das WCCB - ist leider nicht möglich.

Logistikdienstleister bei der AFCEA FA 2025     

Bei der AFCEA FA 2025 übernimmt die Organisation des Aufbaus und Abbaus der Logistikdienstleister DHL.
Durch diesen sollen im wesentlichen Ihr Standbauer durch folgende Arbeitspakete unterstützen werden:

  • Zeitliche und räumliche Koordinierung und Steuerung der Fahrzeuge der Standbauer zur Entladung an einen der beiden Gabelstapler-Entladepunkte
  • Entladung des Standbaumaterials von den Fahrzeugen der Standbauer mit Gabelstapler
  • Gestellung von Hubwagen mit Gummireifen
  • Abtransport/Zwischenlagerung von Verpackungsmaterial nach Standaufbau außerhalb des WCCB
  • Zentrale Aufnahme von vorab zugesandter Standausstattung
  • Verbringung vorab zugesandter Standausstattung der Aussteller zum  gewünschten Anlieferungszeitpunkt auf den entsprechenden Ausstellungsstand im WCCB
  • Rücktransport von Verpackungsmaterial an die Stände nach dem Ende der Fachausstellung/Beginn Abbau
  • Übernahme von Standausstattung nach Ende der Fachausstellung vom Aussteller auf dem Stand und Veranlassung dessen Rücksendung
  • Beladung der gepackten Stände mit Gabelstapler auf die LKW der Standbauer

Für den Logistikdienstleister haben hier bei  >>>  Infos für Aussteller  eine spezielle Seite eingerichtet.  
   Zum Logistikdienstleister DHL

Messebaufirmen

Für den Bau Ihres Standes empfehlen sich nachstehende Messebaufirmen, die sich durch die Erfahrungen ihrer Mitarbeiter beim Bau der Stände vergangener AFCEA-Fachausstellungen, bzw. bei Ausstellungen im WCCB, bewährt haben.

DHL Global Event Logistics   

Johnny Primerano , Head of Set Construction & Event Management
Welserstr. 10 d
D-51149 Köln
Telefon       +49 2203 36800-23
E-Mail         Johnny.Primerano@dhl.com

DHL GLOBAL EVENT LOGISTICS

  BESTMANN MESSEBAU INTERNATIONAL GMBH
   FRAU ANNE-CATRIN SCHAPER
   DIPL.-DESIGNERIN INNENARCHITEKTIN / PROJECT MANAGEMENT
   LILIENTHALSTRASSE 6
   D-53424 REMAGEN
   TEL.: +49 (0) 2642 / 9399-17 
   MOBIL: +49 (0) 178 / 8939907
   acschaper(at)bestmann.de
   http://bestmann-wccb.de/
   www.bestmann.de

  Fair-Building Messe Design GmbH
  Stockenend 32
  52445 Titz (Jackerath)
  Tel 02164 / 949545
  Fax: 02164 949544
  E-Mail: a.czaja@fair-building.de
  https://www.fair-building.de/
  Ansprechpartner: Karoline Berke, Tel.: 0178 85 43 269

Jo Bramer Messebau
   Industriepark Klause
   51789 Lindlar/Köln
   Tel.: 02266 / 80 30
   Fax: 02266 / 23 33
   e-Mail: info(at)jo-bramer.de
   Web: www.jo-bramer.de

PROJEKTSERVICE Schwan GmbH
   Messen - Veranstaltungen - Displaysysteme - Grafik
   Geschäftsführer: Holger Schwan 
   Grenzstraße 7
   53340 Meckenheim
   Tel: 02225/88 84 - 83
   Fax: 02225/88 84 - 99
  h.schwan(at)projektxxl.de
  www.projektxxl.de

ME MesseEvents GmbH
Messebau, Mietmöbel, Medientechnik
Johann-Philipp-Reis-Str. 17
53332 Bornheim
Ansprechpartne rAnnika Elsner
annika.elsner(at)me-messeevents.de
+49 (0)228 30 41 29 800
www.me-messeevents.de